Tausende Euro geschenkt: Diese Einzel-Förderung für Ihre Klimaanlage kennen Sie noch nicht

BAFA-Anträge sind kompliziert und dauern Monate. Doch es gibt einen einfacheren Weg, sich Geld vom Staat zurückzuholen: Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

Die Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist oft ein bürokratischer Hürdenlauf mit strengen technischen Anforderungen und Energieberater-Pflicht. Viele Kunden geben entnervt auf. Dabei liegt das Geld oft viel näher.

Der § 35a EStG Joker Was viele vergessen: Die Installation einer Klimaanlage gilt als Handwerkerleistung im eigenen Haushalt. Sie können 20% der Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten, Maschinennutzung) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – bis zu maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Noch besser: Energetische Sanierung (§ 35c EStG) Handelt es sich um eine energetische Sanierung im selbstgenutzten Wohneigentum (älter als 10 Jahre), können unter bestimmten Voraussetzungen sogar 20% der Gesamtkosten (inklusive Material!) über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür ist lediglich eine Fachunternehmererklärung nötig, die bestätigt, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Fazit Fragen Sie nicht nur nach BAFA. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Klimatechniker über den Steuerbonus. Oft ist dieser Weg schneller, unbürokratischer und am Ende genauso lukrativ.


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