– News

Eilmeldung: Regierung plant neue Lärm-Toleranzen für Wärmepumpen in Wohngebieten


Die Diskussion um die Lautstärke von Wärmepumpen in dicht besiedelten Wohngebieten nimmt eine neue Wendung. Wie aus Regierungskreisen verlautet, könnten die bisherigen, teils sehr strengen Lärmschutzvorschriften überarbeitet werden, um den flächendeckenden Ausbau der klimafreundlichen Heiztechnologie zu beschleunigen. Für Hausbesitzer und Fachbetriebe der Klima- und Kältetechnik könnte dies eine signifikante Vereinfachung bei der Planung und Installation bedeuten.

Aktuelle Rechtslage und die DIN 4109

Bisher gilt für die Aufstellung von Wärmepumpen-Außeneinheiten in reinen Wohngebieten (WR) ein strenger Grenzwert. Gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) darf der Beurteilungspegel tagsüber 50 dB(A) und nachts sogar nur 35 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort – meist dem Fenster des Nachbarhauses – nicht überschreiten. Diese Werte, die sich auch in der DIN 4109 für den Schallschutz im Hochbau widerspiegeln, stellen in eng bebauten Siedlungen oft eine große Hürde dar. Häufig sind aufwendige Schallschutzmaßnahmen oder teure Spezialgeräte notwendig, um die Vorgaben einzuhalten.

Was sich ändern könnte

Die geplanten Anpassungen zielen darauf ab, die Toleranzgrenzen moderat anzuheben, ohne den Anwohnerschutz aus den Augen zu verlieren. Im Gespräch ist eine Anhebung der Nachtwerte, möglicherweise gekoppelt an bestimmte Bedingungen wie den Einsatz besonders leiser „Flüster-Modi“ oder bauliche Abschirmungen. Ziel ist es, einen pragmatischen Kompromiss zwischen Klimaschutzzielen und Nachbarschaftsfrieden zu finden.

Für die Kälte- und Klimatechnik-Branche ist dies ein wichtiges Signal. Eine Lockerung würde die Standortsuche für Außeneinheiten erheblich erleichtern und die Akzeptanz der Technologie weiter steigern.

Was bedeutet das für Sie?

Für Bauherren und Sanierer, die eine Wärmepumpe planen, ist diese Entwicklung von größter Bedeutung. Auch wenn die neuen Regeln noch nicht in Kraft sind, lohnt es sich, die aktuellen Planungen daraufhin zu überprüfen.

  • Bestandsschutz: Bereits installierte, genehmigte Anlagen genießen in der Regel Bestandsschutz.
  • Neuplanung: Bei neuen Projekten sollte weiterhin mit den aktuellen, strengeren Werten geplant werden, um rechtssicher zu sein. Die Aussicht auf eine Lockerung kann jedoch bei Grenzfällen schon jetzt in die Abwägung einfließen.

Fachbetriebe sollten ihre Kunden proaktiv über die aktuelle Rechtslage und die möglichen Änderungen informieren. Eine fundierte Schallprognose bleibt das A und O jeder seriösen Planung.

Fazit

Die geplante Anpassung der Lärm-Toleranzen ist ein notwendiger Schritt, um die Wärmewende in der Praxis umzusetzen. Sie zeigt, dass der Gesetzgeber die realen Probleme bei der Installation im Bestand erkannt hat. Es bleibt abzuwarten, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen wird, doch die Richtung stimmt: Mehr Flexibilität für Klimaschutz im Wohnviertel.